BUCH­FÜH­RUNG IN DEUTSCH­­LAND GANZ OBEN
 
 

 

Für Hausverwaltungen & Co.

NEBEN­KOSTEN­ABRECHNUNG

Sie benötigen Unterstützung bei den vielfältigen Aufgaben rund um die Hausverwaltung? Ihre Abrechnungen müssen höchsten Ansprüchen genügen und  rechtssicher sein? Wir erledigen für Sie alle Aufgaben schnell und zuverlässig. Und das ganz einfach.

Wir erstellen Ihre Nebenkostenabrechnung! Als Vermieter oder Verwalter eines Objektes sind Sie laut §556 BGB verpflichtet einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

 

Bei der Erstellung einer Nebenkostenabrechnung müssen viele Dinge beachtet werden. Rechtssprechungen und Verordnungen bilden die Grundlage für die korrekte Erstellung einer Neben­kosten­abrechnung. 


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